Mit uns finden Sie Ihre perfekte Immobilie.

Wohnungsanmeldung

Sehr geehrte/r Wohnungsinteressent/in!

 

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Wohnung unserer Genossenschaft! Es handelt sich bei unseren Wohnungen mehrheitlich um vom Land OÖ geförderte Genossenschaftswohnungen, für deren Bezug vom jeweiligen Wohnungsinteressenten gewisse gesetzlich geregelte Voraussetzungen zu erfüllen sind:

Anforderungen

Für Bürger der EU sowie aus EWR-Staaten:

  • Volljährigkeit
  • Wohnung muss mit Hauptwohnsitz bezogen werden
  • Förderungswürdigkeit im Sinne der einzuhaltenden Einkommensgrenzen – nähere Infos dazu finden Sie in unserem Leitfaden
Anforderungen

Für Bürger aus Drittstaaten gilt zusätzlich:

  • Ununterbrochener und rechtmäßiger Mindestaufenthalt von 5 Jahren in Österreich
  • Bezug von Einkünften, die der Einkommenssteuer unterliegen oder Bezug von Leistungen aus der österreichischen Sozialversicherung
  • Nachweis von Deutschkenntnissen im Sinne des Wohnbauförderungsgesetzes – Wir informieren Sie dbzgl. gerne!
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Wohnungsanmeldung

Wichtige Informationen rund um die Wohnungsanmeldung

Gerne stehen Ihnen auch unsere MitarbeiterInnen für Fragen und Auskünfte zur Verfügung!

Anmeldung

Die Anmeldung als Vormerkkunde erfolgt mittels Anmeldeformular (zu finden im Downloadbereich) oder auf der Homepage mittels Online-Wohnungsanmeldebogen.

 

Folgende Unterlagen sind der Wohnungsanmeldung beizulegen:

  • Vollständig ausgefüllter Anmeldebogen oder Online-Anmeldung
  • Einkommensnachweise: Jahreslohnzettel oder Einkommenssteuerbescheid sowie letztaktueller Monatslohnzettel aller Personen, die die Wohnung beziehen möchten
  • Kopie des Reisepasses aller Personen, die die Wohnung beziehen möchten

Bei Bürgern aus Drittstaaten zusätzlich:

  • Nachweis über Deutschkenntnisse im Sinne des Wohnbauförderungsgesetzes – Wir informieren Sie diesbezüglich gerne!
  • Meldezettel zum Nachweis der 5-jährigen Mindestaufenthaltsdauer in Österreich (Hauptwohnsitz)
  • Nachweis über den Bezug von Einkünften, die der Einkommenssteuer unterliegen bzw. Nachweis, dass aus der Sozialversicherung Leistungen bezogen werden (54 Monate innerhalb der letzten 5 Jahre oder in Summe seit Aufenthalt in Österreich 240 Monate)
Weitere Schritte

Nach Erhalt der genannten Dokumente merken wir Sie kostenlos und unverbindlich in unserem EDV-System vor. Sobald eine Ihren angegebenen Suchwünschen entsprechende Wohnung frei wird, informieren wir Sie umgehend und Sie erhalten im Zuge dessen, alle notwendigen Informationen um die angebotene Wohnung besichtigen zu können.

 

Wichtig: Eine Rückmeldung zu den jeweiligen Wohnungsangeboten (egal ob positiv oder negativ) ist unbedingt erforderlich, um weiterhin vorgemerkt zu bleiben. Auf 3 nicht beantwortete Wohnungsangebote hin, müssen wir annehmen, dass Sie nicht mehr wohnungssuchend sind. Sie werden automatisch in unserem System deaktiviert.

 

Die Wohnungsvergabe erfolgt durch den Vorstand der Genossenschaft unter Berücksichtigung der Vormerkdauer und Dringlichkeit. Bei positivem Entscheid erhalten Sie den Nutzungsvertrag samt Erlagschein zur Begleichung der Eigenmittel per Post zugesandt und unsere Hausverwaltung setzt sich zur Vereinbarung eines Wohnungsübergabetermins mit Ihnen in Verbindung.

 

Unsere MitarbeiterInnen sind stets bemüht, Wartezeiten auf Wohnungen so gering wie möglich zu halten. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass es in Abhängigkeit zu Ihren angegebenen Suchkriterien dennoch zu längeren Wartezeiten kommen kann.

Wichtige Informationen

Der für jede Wohnung angegebene einmal fällige Barerfordernisbetrag setzt sich zusammen aus:

  • Finanzierungsbeitrag bzw. Kaution: mind. € 2.500,--
  • Mitgliedsbeitrag bei der Genossenschaft: € 210,--

= ergibt zusammen einen Mindestbetrag von € 2.710,--, der bis spätestens 5 Tage vor der Wohnungsübergabe auf dem Konto der Genossenschaft eingelangt sein muss.

Nutzungsvertrag & Nutzungsentgelt

Der Vertragsbeginn erfolgt grundsätzlich nach Freiwerden der jeweiligen Wohnung. Die monatliche Miete ist dabei jeweils bis zum 5. des Monats im Vorhinein mittels Einzugsermächtigung fällig.
Die Vertragsdauer erfolgt grundsätzlich unbefristet.

Wohnungsrückstellung & eventuelle Möbelablöse

Die Rückstellung der Wohnung muss grundsätzlich geräumt erfolgen.

Vorhandenes Inventar kann auf freiwilliger Basis vom Nachmieter abgelöst werden. Bitte beachten Sie im Zuge dessen, dass zu einer Ablöse von Möbeln seitens des Nachmieters keine Verpflichtung besteht und dies auf die Wohnungsvergabe durch die Genossenschaft keinerlei Einfluss hat.


Gerne sind wir Ihnen hinsichtlich einer eventuell gewünschten Ablöse von Möbeln wie folgt behilflich: Infoblatt Möbelablöse

 

Sollte innerhalb der Kündigungsfrist kein geeigneter Nachmieter gefunden werden, sprechen Sie bitte über einen eventuellen Verbleib von Möbeln (insbesondere Küche) zeitgerecht mit Ihrem Hausverwalter.